#25 „Sollten endlich handeln“: Gerichtsurteile gegen AfD befeuern Verbotsdiskussion
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Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD weiterhin als rechtsextremen
Verdachtsfall führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster
entschieden. Nur einen Tag später wurde der Thüringer AfD-Landeschef Björn
Höcke in Halle wegen Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einer
Geldstrafe verurteilt. Im Zuge der Gerichtsurteile hat auch die
Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren wieder an Fahrt aufgenommen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die umstrittene Krankenhausreform von
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) trotz breiter Kritik auf den
Weg gebracht. Lauterbach will damit die Qualität der Behandlungen
steigern und ökonomischen Druck von den Krankenhäusern nehmen. Kritische
Stimmen befürchten hingegen ein breites Kliniksterben und Nachteile für
Patienten, vor allem im ländlichen Raum.
In der Weltpolitik richten sich an diesem Donnerstag die Augen auf Fernost. Dort ist Russlands Präsident Wladimir Putin bei seinem chinesischen Kollegen Xi Jinping in Peking zu Gast. Es ist Putins erste Auslandsreise nach seiner Wiederwahl im März. Wichtiges Thema beim Spitzentreffen ist der Krieg in der Ukraine.
Über diese und weitere Themen sprechen die Buzzard Gründer Felix Friedrich und Dario Nassal gemeinsam mit dem leitenden Redakteur von Buzzard Sebastian Garthoff im Wochenrückblick.
Links zu Themen und Perspektiven
Die Debatte um die Gerichtsurteile zu AfD findet sich bei Buzzard diese Woche hier und hier und hier.
Unser Dossier zu Lauterbachs Krankenhausreform findet sich hier.
Die Perspektiven zu Putins China-Besuch hier.
Der Hintergrund zur EU-Asylreform findet sich hier.
Die Enthüllungen der Whistleblower zu geheimen israelischen Gefangenenlagern hier.
Das Interview mit dem AfD-Experten Andreas Kemper hier.
Wer mehr über Buzzard erfahren möchte, findet den Link zu unserer Homepage hier
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