(Fehlende Vertretungsmacht)
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Es wird die 4. Voraussetzung für die Stellvertretung nach § 164 I besprochen: Die Vertretungsmacht. Sowohl die Vollmacht als auch die gesetzlichen Vertretungsmachten werden behandelt. Die §§ 177 ff., der Vertreter ohne Vertretungsmacht, und der Missbrauch der Vertretungsmacht mit seinen 2 Fallgruppen, der Kollusion und der Evidenz, also das Können und Dürfen bzw. das Innen- und Außenverhältnis wird besprochen. Das schauen wir uns wie immer im Hinblick auf die Klausurlösung an.
Timestamps: 0:00 Intro 0:15 Aufbau in der Klausur 1:59 Übersicht Vertretungsmacht 2:12 Vertretungsmacht durch Gesetz 4:03 Vollmacht 6:54 Erlöschen der Vollmacht 8:32 Auftragsverhältnis und Vollmacht (§ 674) 11:48 Erlöschen der Vollmacht weiter 13:14 Form der Vollmacht und Ausnahmen 17:49 Umfang der Vertretungsmacht 18:34 Vertreter ohne Vertretungsmacht (§ 177 ff.) 26:24 Missbrauch der Vertretungsmacht 28:28 Innen- und Außenverhältnis 30:17 Können vs. Dürfen 32:53 Kollusion und Evidenz 38:13 Bote ohne Botenmacht 40:02 Kontrollfragen
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