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Rechtfertigung von Kriegsverbrechen als deutsche Staatsraison | Von Rainer Rupp

16:02
 
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Baerbock und die zivilen menschlichen Ziele in Gaza


Ein Kommentar von Rainer Rupp.


Es hat ein paar Tage gedauert bis Annalena Baerbock von der vernichtenden Wirkung ihrer Rede am 10. Oktober im Bundestag eingeholt wurde. In der Rede zum Jahrestag des Hamas-Überfalls auf die israelische Besatzungsmacht gedachte Deutschlands intelligenteste Außenministerin aller Zeiten den auf 1200 geschätzten israelischen Todesopfern. Auch den von Hamas verschleppten israelischen Geiseln galt ihr eher theatralisches Mitgefühl, wobei sie allerdings nicht erwähnte, dass die Hamas ihre israelischen Geiseln gegen Tausende Palästinenser in israelischen Gefängnissen austauschen wollte, wie in der Vergangenheit wiederholt geschehen.


Ansonst war Baerbocks Rede mit den im Zusammenhang mit Israel bis zum Überdruss bekannten, leeren Phrasen prall gefüllt. Und dazu gehörte auch die wiederholt Erwähnung, dass „Israels Sicherheit“ angeblichen „deutsche Staatsraison“ ist.


Hier zwei Beispiele[i] aus der Rede, wiedergegeben im „Plenarprotokoll 20/191, Stenografischer Bericht der 191. Sitzung des Deutschen Bundestags, in Berlin, Donnerstag, den 10. Oktober 2024 (https://dserver.bundestag.de/btp/20/20191.pdf#P.24791) Der Link führt direkt zur Rede von Baerbock.


„Israels Sicherheit ist Teil unserer deutschen Staatsräson. Wir gemeinsam – wir als Bundesrepublik Deutschland, wir als Bundesregierung, ich als Außenministerin, wir als Parlament, die demokratische Mitte, Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier – haben das immer wieder deutlich gemacht“. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP.)


Oder:


„Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson, unabhängig davon, wer Deutschland regiert, unabhängig davon, wer Außenpolitik macht.“ (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP.)


Allerdings hängt der Begriff „Staatsraison“ haltlos im politischen Raum, denn keiner weiß, was Staatsraison wirklich ist. Es gibt nicht einmal einen Beschluss des Deutschen Bundestags, der den Begriff definieren würde, den viele so vollmundig benutzen.


Angeblich soll die Formel irgendwann mal Kanzlerin Angela Merkel über die Lippen gekommen sein, wonach sie prompt von pro-zionistischen Kreisen instrumentalisiert und sofort gegen zweifelnde Fragen mit Anti-Semitismus Verdächtigungen wehrhaft abgeschirmt wurde. Hier folgt ein Versuch, den Begriff und die Politik drumherum einzuordnen:


Die Staatsräson, abgeleitet aus dem Französischen „raison d’état“, ist ein Überbleibsel autokratischer Regierungsformen hauptsächlich aus der Feudalzeit. Sie bezieht sich im Allgemeinen auf die Idee, dass der Staat, also der Herrscher in bestimmten Situationen Maßnahmen ergreifen kann, die aus Sicht der herrschenden Moral problematisch sind oder gegen geltendes Recht verstoßen, aber aus Sicht des Herrschers notwendig für das Überleben seines Staates, bzw. seiner Herrschaft ist.


Dieses Konzept hat ihn früheren Jahrzehnten zu teils hoch sophistischen, politischen und juristischen Streitigkeiten geführt. In jüngeren Zeiten und unter demokratischeren Staatsformen steht der Staat vor allem in der Verantwortung, die Interessen seiner Bürger zu schützen. Der Schutz der Bürger und ihrer Interessen hat demnach – zumindest in den Gesetzestexten Vorrang vor dem Schutz der staatlichen Institutionen...


... hier weiterlesen: https://apolut.net/rechtfertigung-von-kriegsverbrechen-als-deutsche-staatsraison-von-rainer-rupp


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Baerbock und die zivilen menschlichen Ziele in Gaza


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Ansonst war Baerbocks Rede mit den im Zusammenhang mit Israel bis zum Überdruss bekannten, leeren Phrasen prall gefüllt. Und dazu gehörte auch die wiederholt Erwähnung, dass „Israels Sicherheit“ angeblichen „deutsche Staatsraison“ ist.


Hier zwei Beispiele[i] aus der Rede, wiedergegeben im „Plenarprotokoll 20/191, Stenografischer Bericht der 191. Sitzung des Deutschen Bundestags, in Berlin, Donnerstag, den 10. Oktober 2024 (https://dserver.bundestag.de/btp/20/20191.pdf#P.24791) Der Link führt direkt zur Rede von Baerbock.


„Israels Sicherheit ist Teil unserer deutschen Staatsräson. Wir gemeinsam – wir als Bundesrepublik Deutschland, wir als Bundesregierung, ich als Außenministerin, wir als Parlament, die demokratische Mitte, Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier – haben das immer wieder deutlich gemacht“. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP.)


Oder:


„Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson, unabhängig davon, wer Deutschland regiert, unabhängig davon, wer Außenpolitik macht.“ (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP.)


Allerdings hängt der Begriff „Staatsraison“ haltlos im politischen Raum, denn keiner weiß, was Staatsraison wirklich ist. Es gibt nicht einmal einen Beschluss des Deutschen Bundestags, der den Begriff definieren würde, den viele so vollmundig benutzen.


Angeblich soll die Formel irgendwann mal Kanzlerin Angela Merkel über die Lippen gekommen sein, wonach sie prompt von pro-zionistischen Kreisen instrumentalisiert und sofort gegen zweifelnde Fragen mit Anti-Semitismus Verdächtigungen wehrhaft abgeschirmt wurde. Hier folgt ein Versuch, den Begriff und die Politik drumherum einzuordnen:


Die Staatsräson, abgeleitet aus dem Französischen „raison d’état“, ist ein Überbleibsel autokratischer Regierungsformen hauptsächlich aus der Feudalzeit. Sie bezieht sich im Allgemeinen auf die Idee, dass der Staat, also der Herrscher in bestimmten Situationen Maßnahmen ergreifen kann, die aus Sicht der herrschenden Moral problematisch sind oder gegen geltendes Recht verstoßen, aber aus Sicht des Herrschers notwendig für das Überleben seines Staates, bzw. seiner Herrschaft ist.


Dieses Konzept hat ihn früheren Jahrzehnten zu teils hoch sophistischen, politischen und juristischen Streitigkeiten geführt. In jüngeren Zeiten und unter demokratischeren Staatsformen steht der Staat vor allem in der Verantwortung, die Interessen seiner Bürger zu schützen. Der Schutz der Bürger und ihrer Interessen hat demnach – zumindest in den Gesetzestexten Vorrang vor dem Schutz der staatlichen Institutionen...


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